Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat erreicht, dass die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Tischlerarbeiten in einem wichtigen Punkt geändert worden sind: Die innere Abdichtung der Anschlussfugen eines Fensters ist als abrechenbare "Besondere Leistung" aufgenommen worÂden. Die neue Fassung der ATV Tischlerarbeiten wird im Januar 2005 gültig. Sie ist Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für BauÂleistungen (VOB). Die VOB ist Grundlage für viele Verträge im Baubereich.
"Mit dieser Änderung ist es dem BHKH gelungen, mehr RechtsÂsicherheit für Tischler und Schreiner zu schaffen", erklärt Günter Füllgraf, Präsident des BHKH. "Architekten und andere Bauplaner müssen die innere Abdichtung eines Fensters nun konkret in der Ausschreibung benennen, wenn der Fensterbauer sie ausführen soll. Sie können diese Leistung bei einer unpräzisen AusschreiÂbung nicht mehr unter Hinweis auf den Stand der Technik einfach einfordern."
Bisher kam es bei dieser Frage oft zu Auseinandersetzungen. Die alte VOB hatte die innere Abdichtung nicht explizit genannt. "Es war nur ein fest montiertes, schlagregendichtes, in der AnschlussÂfuge gedämmtes Fenster zu liefern", so Füllgraf. Tatsächlich aber wurde oft auch die innere Abdichtung vom ausführenden Betrieb erwartet. Extra vergütet wurde sie in der Regel nicht.
Dies ändert sich nun. "In der VOB definierte 'Besondere Leistungen' gehören nur dann zur vertraglichen Leistung, wenn sie besonders verlangt und besonders vergütet werden", erläutert Dr. Bettina Wehrisch, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. Die neue Regelung bringe also einen erheblichen Mehrumsatz für Tischler- und Schreinerbetriebe mit sich.
In diesem Punkt ist die Änderung der ATV Tischlerarbeiten ein Erfolg für uns", so Wehrisch, "weitere Modifizierungen sind jedoch notwendig". Der BHKH werde sich für eine neuerliche ÃœberÂarbeitung stark machen.
So schreibt die aktuelle Fassung vor, die Innenfugen zwischen Fenster und Wand mit "MineralfaserdämmÂstoffen" auszufüllen. Bisher war hier nur neutral von "Dämmstoffen" die Rede. In der Praxis wurde in den allermeisten Fällen PU-Schaum verwendet - was nun nicht mehr VOB-konform ist. "Diese Regelung macht keinen Sinn", kritisiert Wehrisch. "MineralfaserÂdämmstoffe sind aufwändiger zu verarbeiten und somit teurer als PU-Schaum. Außerdem ist es nicht immer möglich, sie zu verwenden."
Da sich neben den ATV Tischlerarbeiten auch andere BestandÂteile der VOB geändert haben, wird in Kürze ein Ergänzungsband zur VOB erscheinen. Er kostet als Einzelexemplar 14 Euro, als Kombi-Band mit der VOB-GesamtÂausgabe 38 Euro. Zu bestellen ist er bei der:
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