Weiterbildung zur „Elektro-Fachkraft für genau festgelegte Tätigkeiten
Der Grundsatz „Sicherung raus!“ und die Hoffnung „Es wird schon nichts passieren“ reicht für einen Schreiner meist nicht aus, wenn es darum geht, beim Kunden oder an der Baustelle ein Problem im Umgang mit elektrischem Strom zu lösen.
Dieser Auffassung sind auch die Handwerkskammer Ulm und die Schreiner-Innung Ulm. Beide haben zusammen einen Weiterbildungslehrgang konzipiert mit dem Ziel der Qualifizierung zur „Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nach § 2 Abs. 3. VBG 4.
In diesem Lehrgang, der am 8. Oktober 2001 beginnt, sollen Meister/innen und Gesellen/innen aus dem Schreiner-Handwerk sowie Facharbeiter aus Holzberufen die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen lernen, Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren, erkennen und beurteilen können, sowie sich und andere vor Gefahren schützen können.
Der Lehrgang umfasst 80 Unterrichtsstunden und wird in Vollzeit durchgeführt.
Nähere Informationen zu diesem Fortbildungslehrgang sind zu erfragen bei der Handwerkskammer Ulm unter der Telefon-Nummer 07 31/14 25-321, Fax 07 31/14 25-321 oder E-Mail oder die örtlichen Kreishandwerkerschaften.
Fragen/Meinung/Nachricht an den Autor:
|
|