HK Ulm: Vorschriften und Meldefristen beachten
Die Handwerkskammer Ulm macht alle Ausbildungsbetriebe darauf aufmerksam, dass die Auszubildenden, die zwischen dem 1. Oktober 2001 und dem 31. März 2002 auslernen, zur kommenden Winter-Gesellenprüfung 2001/02 anstehen. Die Aufforderungen bzw. Anmeldeformulare zur Gesellen-/Abschlussprüfung werden den Betrieben Ende September zugesandt.
Die Anmeldeformulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen wie Berichtshefte bzw. Tätigkeitsnachweise, Kopie der Zwischenprüfungszeugnisse sowie Kopien der Bescheinigungen über den Besuch der überbetrieblichen Berufsausbildung an die auf der Anmeldung rückseitig eingestempelten Adresse zu senden.
Nachstehend die wichtigsten Termine in der Ãœbersicht:
Prüfungstermin: 31. Januar 2002
Schlusstermin: 28. Februar 2002
Zulassungszeitraum: 1. Oktober 2001 - 31. März 2002
Anmeldeschluss zur Gesellenprüfung: 20. Oktober 2001
Zur Gesellenprüfung wird nur zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und wer an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen, überbetrieblichen Unterweisungslehrgängen teilgenommen hat sowie die vorgeschriebenen Berichtshefte bzw. Ausbildungsnachweise geführt hat.
Anträge auf ausnahmsweise Zulassung zur Gesellenprüfung gemäss § 37 Abs. 2 HwO (Prüfung in einem Handwerksberuf nach mindestens 6- bis 7-jähriger praktischer Tätigkeit) müssen ebenfalls schriftlich bis zum 20. Oktober 2001 eingegangen sein.
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