Unter dem im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriff der illegalen Betätigung fällt jede Erwerbstätigkeit, bei der gegen einschlägige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen verstoßen wird. Im Steuerrecht handelt es sich regelmäßig um Verstöße gegen die Abgabenordnung, das Einkommensteuergesetz sowie das Umsatzsteuergesetz. Mit Einführung eines Steuerabzugs an der Quelle wird dem Sicherungsbedürfnis des Fiskus entsprochen sowie der Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden.
Das Steuerabzugsverfahren trat zum 1.Januar 2002 in Kraft mit der Folge, dass für Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen neuer Verwaltungsaufwand besteht.
Vor diesem Hintergrund bietet die Handwerkskammer Ulm ein Sonderseminar zum Steuerabzug im Baugewerbe am 31. Januar 2002 in Ulm an. Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzliche Neuregelung und zeigt auf, wo und wie die Unternehmen hierauf reagieren müssen. Referent ist Herr Gert Frädrich von der Oberfinanzdirektion Stuttgart.
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