Neue Vorschriften für geschäftliche E-Mails
Seit Jahresbeginn gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe. Folgende Pflichtangaben müssen auch auf einer E-Mail enthalten sein:
- Bezeichnung der Firma
- Ort der Handelsniederlassung
- Registergericht
- Nummer, unter der die
Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Ebenfalls anzugeben ist der Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat.
Betroffen von der Neuregelung sind demnach Unternehmer, die beispielsweise Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Quittungen oder Bestellscheine per E-Mail an ihre Kunden oder Geschäftspartner richten.
Die Handwerkskammer Ulm rät ihren Mitgliedsbetrieben, diese Angaben nunmehr bei jeder geschäftlichen E-Mail einzufügen. Andernfalls ist mit einer kostenpflichtigen Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs von konkurrierenden Firmen zu rechnen.
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